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Lübeck, 07. 02. 2012


Rund um die Juleica

Juleica

Wozu eine Juleica?

Wenn du mindestens 16 Jahre alt bist, hast du die Möglichkeit an einem Jugendleiterkurs teilzunehmen und kannst anschließend die Jugendleitercard ("Juleica") online beantragen.

Für den Antrag brauchst du:
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Jugendleitergrundkurs (gibt es im Frühjahr und im Herbst bei uns siehe Kalender )
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (8 Doppelstunden)
  • ein Passfoto.
  • eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit


    Eure möglichen Vorteile als Inhaber einer Juleica:

    1. Beurlaubung für Ferienfreizeiten
    Als Juleica - Inhaber kannst du bei deinem Arbeitgeber für ehrenamtliche Fahrten bezahlten Sonderurlaub beantragen. Trotz dieses Rechts auf Beurlaubung, kann euch euer Arbeitgeber diesen verweigern, nämlich dann, wenn du für diesen Zeitraum für den Betrieb unabkömmlich bist. Dazu bedarf es keiner besonderen Nachweise. Daher ist es nicht immer einfach, diesen Sonderurluab auch zu bekommen.Es kommt auf einen Versuch an.

    2. Beurlaubung für Fortbildungen
    Selbiges gilt auch für Jugendleiterfortbildungen. Auch hier hast du Anspruch auf einen Sonderurlaub, allerdings ebenso mit den oben genannten Einschränkungen.

    3. Anspuch auf Aufwandsentschädigung für das ehrenamtliche Engagement
    Einigen Kreisjugendringen ist das ehrenamtliche Engagement richtig was wert. Gegen Ende des Jahres kannst du für deine geleisteten Gruppenstunden und durchgeführte Freizeiten eine Aufwandsentschädigung beantragen. Ob und wie hoch die Aufwandsentschädigung ist, ist von Kreisjugendring zu Kreisjugendring unterschiedlich. Am besten googeln oder bei deinem Jugendbüro nachfragen. Wichtig: Du brauchst einen Nachweis über dein ehrenamtliches Engagement. Meist besteht dieser aus dem Ausfüllen eines bestimmten Formulars plus Unterschrift und Stempel deiner Gemeinde, für die du die Gruppenstunden oder die Freizeit durchgeführt hast.

    4. Anspruch auf ein Beiblatt zum Zeugnis
    In Schleswig - Holstein gibt es seit Sommer 2002 das sogenannte Beiblatt zum Zeugnis. Dies Beiblatt wird von demjenigen ausgefüllt, für den du jugendleitend tätig bist, ist aber ein richtiges amtliches Dokument. Es ist eine Art "ehrenamtliches Arbeitszeugnis". Untersuchungen des BDKJ haben ergeben, dass Arbeitgeber solche Zeugnisse durchaus sehr positiv aufnehmen, da sie Fähigkeiten und Eigenschaften bescheinigen, die im normalen Zeugnis nicht aufgeführt sind. Das Formular bekommst du in deinem zuständigen Schulsekretariat. Falls nicht, frag einfach bei deinem Jugendbüro nach!

    5. Anspruch auf Hilfeleistung
    Die Juleica weist dich als Gruppenleiter aus. Wenn du also mit einer Gruppe in einen Notfall gerätst, dann hast du Anspruch auf Hilfeleistung. Zum Beispiel muss dir jemand sein Handy zum Telefonieren leihen oder jemand ist dazu verpflichtet, auf deine Gruppe aufzupassen. Eigentlich ist jeder dazu verpflichtet zu helfen, aber in der Praxis gestaltet sich das leider anders. Die Juleica soll dabei helfen!

    6. Anspruch auf andere ortspezifische Vorteile
    Als Anreiz für die Juleica haben sich einige Kreise überlegt, Vergünstigungen in verschiedensten Bereichen zu bieten. Dazu gehört bundesweit zum Beispiel die kostenlose private Mitgliedschaft beim DJH (Deutsches Jugendherbergswerk). In anderen Kreisen können das auch vergünstigte Eintritte oder Rabatte in ausgewählten Läden sein. Genaue Informationen erhältst du bei deinem zuständigen Kreisjugendring!

    Wie beantrage ich eine Juleica?

    Ab sofort kannst du die Juleica auch online unter www.juleica.de beantragen.

  • 1. Auf "Online-Antrag" klicken
    2. Registrierung (dazu brauchst Du eine gültige E-Mail-Adresse)
    3. Danach erhälst Du eine Mail mit deinem Passwort
    4. Mit dem Passwort kannst Du dich einloggen und deinen Antrag stellen
    5. Jetzt gibst Du deine Daten ein
    6. Träger: Um den Träger zu finden, bei dem du ehrenamtlich tätig bist, gebe dein Bundesland, Landkreis und die Stadt, in der dein Träger sitzt (z.B. Kirchengemeinde) ein. Dann müsste eigentlich dein Träger (z.B. Kirchengemeinde, DPSG-Stamm etc.) erscheinen.
    7. Fertig! Das System informiert dich, welchen Status dein Antrag gerade hat.

    Meine Juleica ist abgelaufen. Wie kann ich sie verlängern?

    Dazu brauchst du einen Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung. Die Fortbildung muss mindestens eine Tagesveranstaltung sein und sie muss als Juleica-Fortbildung anerkannt sein (beim Veranstalter nachfragen).

  • ein Passfoto (digital oder eingescannt)
  • eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder-und Jugendarbeit
  • das restliche Antragsverfahren läuft wie oben beschrieben.
  • Kontakt:
    JugendreferentIn Lübeck
    Michaela Wagner
    Parade 4
    23552 Lübeck
    Tel.: 0451/7098740

    Email: jugendbuero-luebeck(at)
    kath-jugendarbeit-sh.de

























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